Müssen Studenten und Studentinnen Rundfunkbeiträge bezahlen?

Veröffentlicht am 15.10.2020

Müssen Studenten und Studentinnen Rundfunkbeiträge bezahlen?

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag, ehemals Gebühreneinzugszentrale (kurz: GEZ), ist das Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Zu den Angeboten der Senderfamilie gehören neben den Haupt- und Regionalprogrammen im Fernsehen auch der Hörfunk sowie Videotext- und Onlineangebote. Damit all diese Kanäle mit Informationen, Unterhaltung, Sport und Kultur bespielt werden können, werden die Rundfunkbeiträge genutzt.

Die Zahlung des Beitrags ist für jeden Haushalt verpflichtend, sofern dieser sich nicht davon befreien lassen kann.

Wie hoch sind die Beiträge?

Pro Haushalt ist ein Beitrag in Höhe von 17,50 € pro Monat zu entrichten. Dabei ist es egal, wie viele Empfangsgeräte (Fernseher, Radio, Computer) sich dort befinden. Dieser Beitrag ist unabhängig davon wie viele Personen in dem Haushalt leben. Auch etwaige Untermieter sind inbegriffen.
Vermutlich betrifft es nur wenige, aber selbst wenn du keines der eben genannten Geräte in deiner Wohnung besitzt, müssen die Rundfunkbeiträge gezahlt werden.

Rundfunkbeitragbefreiung - wer kann sich von den Beiträgen befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Studieren alleine ist jedoch noch kein Grund für einen Erlass der Beiträge.

Wenn du eine der folgenden Leistungen erhältst, kannst du die Gebührenbefreiung beantragen:

  • BAföG
  • Grundsicherung (Hartz IV)
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld

Darüber hinaus können Personen eine Befreiung beantragen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird sowie Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben.

Zudem gibt es für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit einen geminderten Beitragssatz zu beantragen. Ebenfalls können hör- und sehgeschädigte Personen vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder zumindest teilweise erlassen bekommen. Dafür muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “RF” (Befreiung Rundfunkbeitrag) vorliegen.

Singles, Familien und Wohngemeinschaften

Wie eingangs erwähnt, wird der Beitrag nur einmal pro Haushalt fällig. Das bedeutet, wenn Du in einer Wohngemeinschaft wohnst, muss für diese nur einmal der Beitrag gezahlt werden, egal wie viele Personen dort wohnen.
Wenn Du mit jemanden zusammenziehst und Ihr beide bereits ein Beitragskonto besitzt, könnt Ihr Euch entscheiden unter welchem Beitragskonto Euer gemeinsamer Haushalt zukünftig abgerechnet werden soll. Das nicht genutzte Beitragskonto kann einfach abgemeldet werden.

Studenten und Studentinnen, Azubis und Schüler und Schülerinnen

Wenn Du BAföG-Empfänger bist oder Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, musst Du keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Studenten und Studentinnen können sich mittels des Bewilligungsbescheids ganz einfach davon befreien lassen. Den Antrag hierfür findest Du unterhalb.
Falls Du während Deines Studiums oder Ausbildung noch bei Deinen Eltern wohnst, fallen für Dich keine (Extra-)Beiträge an.

Etwas kniffliger wird es, wenn Du in einem Studentenwohnheim lebst. Hier wird unterschieden, ob Dein Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht. Wenn ja, wird dieses als Wohnung gewertet und Du bist rundfunkbeitragspflichtig. Hierbei ist egal, ob es noch Gemeinschaftsräume wie Bad oder Küche gibt.
Wenn jedoch mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemeinen Flur oder Treppenhaus abgegrenzt sind, wird dieses als WG gewertet und somit ist nur ein Beitrag fällig.
Wenn Ihr Euch unsicher seid, dann erkundigt Euch ganz einfach beim Beitragsservice.

Wie kann man die Befreiung beantragen?

Hier findest Du den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkbeiträgen.
Diesen kannst Du direkt online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann postalisch an den Beitragsservice senden. Zu dem Antrag muss der Nachweis, welcher Dich von Beiträgen befreit, wie beispielsweise Dein BAföG-Bewilligungsbescheid, in Kopie beigefügt werden. Ohne diesen Nachweis kann Dein Antrag nicht bearbeitet werden.

Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass auf den eingereichten Unterlagen folgende Informationen ersichtlich sind:

  • Name des Leistungsempfängers
  • Welche Leistung bewilligt wird (z.B. BAföG)
  • Leistungszeitraum

Noch ein kleiner Tipp

Falls Du es versäumt hast und eigentlich beitragsbefreit wärst, kannst Du Dich bis zu drei Jahre rückwirkend befreien lassen, bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.