BAföG einfach erklärt - vom Antrag bis zur Rückzahlung

Junge Leute, die eine Ausbildung beginnen möchten, haben bestimmt schon einmal davon gehört: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Dieses ermöglicht es, eine Ausbildung zu erhalten, auch wenn Eltern oder Eheleute diese nicht finanzieren können.

Bei dem Ausbildungsgesetz handelt es sich um eine staatliche, finanzielle Unterstützung von Schüler, Schülerinnen und Studierende für deren Ausbildung in Deutschland. Durch das BAföG wird die Chancengleichheit gefördert, indem alle Personen die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten erhalten, auch wenn die eigenen Eltern oder Eheleute für diese finanziell nicht aufkommen können.

Die Höhe der staatlichen Unterstützung variiert je nach Förderart und Bedarfssatz. Beim klassischen BAföG handelt es sich um ein zinsfreies Darlehen, welches nach einem bestimmten Zeitraum, nach Abschluss der Ausbildung, zur Hälfte (50 %) zurückgezahlt werden muss. Die übrigen 50 % sind Fördergelder und müssen nicht zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss - dieses muss nicht zurückgezahlt werden.

Diese Förderarten gibt es

Die meisten kennen die staatliche Unterstützung nur für das „klassische“ Studium. Doch das Bundesausbildungsförderungsgesetz fördert noch einige weitere Ausbildungsformen. Gefördert werden Ausbildungen an:

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
  • Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
  • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • Höheren Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen und private Berufsakademien

(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Nicht gefördert werden Ausbildungen im dualen System sowie der Besuch einer Berufsschule.

Neben den oben aufgeführten Ausbildungsformen gibt es noch weitere Sonderformen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Schüler-BAföG

Das BAföG für Schüler und Schülerinnen stellt einen Sonderfall dar. Diese sind förderungsfähig, wenn Sie eine der drei obersten genannten Schulen besuchen und aus zwingenden Gründen nicht mehr bei den Eltern wohnen (können).

Zu den Gründen zählen:

  • wenn die zumutbare Entfernung von der Wohnung und der Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist
  • wenn man einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt
  • wenn man einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt

Elternunabhängige Förderung

In den meisten Fällen wird bei einem BAföG-Antrag der Bedarf auf Grundlage der Einkommensverhältnisse der Eltern ermittelt. In einigen Fällen kann eine Förderung erfolgen, bei dem das Einkommen der Eltern außer Betracht gelassen wird.

Du hast Anspruch auf elternunabhängiges BAföG, wenn einer der nachfolgenden Punkte erfüllt ist:

  • wenn ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht wird
  • wenn ihr bei Ausbildungsbeginn mindestens 31. Jahre alt seid
  • wenn ihr bei Ausbildungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre erwerbstätig gewesen seid (und habt euch daraus selbst finanzieren können)
  • wenn ihr bereits eine abgeschlossene, berufsqualifizierende 3-jährige Ausbildung absolviert habt und danach mindestens 3 Jahre erwerbstätig wart (und habt euch daraus selbst finanzieren können)
  • wenn der Aufenthaltsort eines oder beider Elternteile für euch nicht bekannt ist und ihr diese auch (nachweislich) nicht ausfindig machen konntet

Auslands-BAföG

Ob und in welcher Förderhöhe ein Auslandsaufenthalt förderberechtigt ist, hängt von dem Gastland sowie der Art des Aufenthalts an. Unterhalb findet ihr einige Faktoren, welche darüber entscheiden, ob ihr finanzielle Unterstützung erhaltet:

  • ihr absolviert eure Ausbildung innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz an einer Berufsfachschule, Fachschule, höheren Fachschule, Akademie oder Hochschulen (Förderung für die gesamte Regelausbildungszeit)
  • bei einer Ausbildung außerhalb der Europäischen Union erhaltet ihr bis zu einem Jahr lang BAföG, im Sonderfall bis zu zwei Jahre
  • ihr macht einen Austausch an einer Partnerhochschule (Förderung für den gesamten Zeitraum)
  • ihr absolviert ein Auslands-Pflichtpraktikum (Mindestaufenthalt 12 Wochen)
  • unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Gesamtschulen oder Fach- oder Fachoberschulen für ein Auslandsschuljahr BAföG erhalten

Tipp

Die Antragsstellung sollte mindestens 6 Monate vor Reiseantritt erfolgen, da die Bearbeitung deutlich länger dauert als beim Inlands-BAföG.

Da der Förderungssatz beim Auslands-BAföG höher ist, als beim Inlands-BAföG kann es sein, dass auch Schülerinnen, Schüler und Studierende einen Anspruch auf Förderung haben, obwohl diese beim Inlands-BAföG aufgrund zu hohem Einkommen der Eltern keinen Anspruch haben.

Hier lohnt es sich also nochmals einen Antrag zu stellen, auch wenn der Antrag für das Inlands-BAföG zuvor ablehnt wurde. Das Auslands-BAföG wird beim zuständigen Auslandsamt gestellt. Diese variieren je nach Land bzw. Staat. Erhaltet ihr die Bewilligung für die staatliche Unterstützung könnt ihr prüfen, ob ihr weitere Zuschläge z.B. für anfallende Studiengebühren, Reisekosten oder Auslandsversicherungen durch das zuständige BAföG Amt erhaltet.

Das sind die Voraussetzungen um BAföG zu erhalten

Grundsätzlich kann jeder der über ein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland verfügt und eine Ausbildung beginnt, einen Antrag auf Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen. Jedoch gibt auch hierfür ein paar Regeln und Grenzen, welche bei der Beantragung berücksichtigt werden.

Es können nur Personen gefördert werden, wenn die Ausbildung (egal welche Form) vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt (bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres).

Zudem solltet ihr aufzeigen können, dass das Ausbildungsziel auch tatsächlich anstrebt. Für den Beginn einer schulischen Ausbildung und Hochschule genügt hier in der Regel der Nachweis, dass man an dieser aufgenommen wurde.

Auszubildende an höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen müssen, je nach zuständigem BAföG-Amt, ab dem fünften Fachsemester einen Leistungsnachweis vorlegen, um weiter BAföG zu erhalten.

BAföG empfangsberechtigt sind grundsätzlich junge Menschen, deren Familien nicht aus eigenen Mitteln finanziell für die Ausbildung aufkommen können. Im Bundesausbildungsförderungsgesetz ist genau geregelt, welches Einkommen der Familien angerechnet wird und wo die entsprechenden Grenzen liegen. Grundlage für die Einkommensberechnung ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Expertentipp

Damit es bei der Antragsstellung zu keinen Verzögerungen kommt, könnt ihr im Vorfeld bereits durch drei kurze Fragen prüfen, ob ihr grundsätzliche ins Förderprofil passt:

  • Ist eure gewählte Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllt ihr die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Kann der finanzielle Ausbildungsbedarf nicht durch das eigene Einkommen, Ersparnissen oder durch die finanzielle Unterstützung von Eltern, Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern finanziert werden?
Tasja Bürger

Autorin

Wie läuft das mit dem Antrag?

Wir haben unterhalb zusammengefasst wie ihr einen BAföG - Antrag stellen könnt, wo ihr ihn herbekommt und wie ihr euer zuständiges Amt für Ausbildungsförderung finden könnt.

Zahlen und Fakten

Die Höhe des BAföGs ist durch einen Pauschalbetrag festgelegt. Dieser ergibt sich aus festgelegtes Beträgen, welche sich aus Durchschnittswerten für Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung) Fahrtkosten und Ausbildungskosten zusammensetzen.

Die Höhe der Förderung hängt vom Wohnort und der Ausbildungsstätte ab. So erhalten Auszubildende an Berufsfachschulen 243,00 €, wenn diese noch bei den Eltern wohnen. Studierende einer Hochschule erhalten 934,00 € pro Monat (Höchstsatz), wenn Sie bereits einen eigenen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zu den aktuellen Bedarfssätzen findet ihr hier.

Zusätzlich kannst du einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Jedoch müssen hierfür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist selbstständig Kranken- und Pflegeversichert. Egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Du darfst nicht mehr familienversichert sein
  • Deine BAföG-Förderung muss unter dem Förderungs-Höchstsatz liegen

Die maximale Höhe des Zuschusses für den Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 167,00 € pro Monat. Die Versicherungsbeiträge als Pflichtmitglied in der sozialen Pflegeversicherung werden mit maximal 38,00 € monatlich bezuschusst.
Hierbei ist zu beachten, dass für einen Zuschuss ein gesonderter Antrag nötig ist.

Der Bewilligungszeitraum für das BAföG beträgt zunächst ein Jahr. Die staatliche Unterstützung erhaltet ihr mit Aufnahme der Ausbildung, allerdings frühestens vom Beginn des Antragsmonats. Das heißt, ihr solltet Euch rechtzeitig um die Antragsstellung kümmern, damit Ihr von Beginn an gefördert werdet. Zudem solltet Ihr nicht vergessen rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungsantrags einen Folgeantrag zu stellen, um weiter gefördert zu werden.

Wie lange man BAföG erhält, hängt von der Ausbildungsart ab. So werden Studierende im Allgemeinen bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert. Bei anderen Ausbildungsstätten ist es in der Regel der gesamte Zeitraum, in welchem man diese besucht. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung kann jedoch Leistungsnachweise anfordern um zu prüfen, ob auch aktiv an das Ausbildungsziel gearbeitet wird.

Wie ihr die Anträge erhaltet und diese übermittelt

Der Antrag auf Ausbildungsförderung muss beim zuständigen in Schriftform eingereicht werden. Am einfachsten ist es, wenn ihr den BAföG - Antrag postalisch einreicht.

Falls ihr über eine De-Mail verfügt, kann der Antrag auch darüber eingereicht werden.

Als klassische E-Mail oder Online-Formular kann der Antrag auf Ausbildungsförderung leider nicht eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare für die Erstbeantragung und Folgeanträge findet ihr hier. Diese können direkt online eingesehen und ausgefüllt werden, sodass ihr nur noch den fertigen Antrag ausdrucken, unterschreiben und versenden müsst.

Jeder Auszubildende der das 15. Lebensjahr beendet hat, kann den BAföG-Antrag selbst stellen.

So findest du das zuständige Amt

Wo ihr den Antrag stellen müsst, hängt von der Art der Ausbildung ab. Studierende müssen den Antrag bei dem Studierendenwerk der immatrikulierten Hochschule stellen (heißt, wo Ihr studiert). Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien hingegen müssen den BAföG-Antrag in der Stadt stellen, wo sich die Ausbildungsstätte befindet.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt, in der die Eltern wohnhaft sind. Falls Ihr bereits alleine lebt, an Eurem Wohnort.

Grundsätzlich kann erst einmal jeder die Förderung beantragen. Ob sie dann genehmigt wird, liegt an der Einkommensprüfung und ob ihr eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Wenn ihr bei dem ausfüllen unsicher seid oder Rückfragen habt, dann ruft doch einfach bei Eurem zuständigen BAföG-Amt an, die helfen gerne weiter!

Auch in der aktuellen pandemiebedingten Ausnahmesituation sorgt das Amt für Ausbildungsförderung für die finanzielle Absicherung und Planungssicherheit für Studierende, Schülerinnen und Schüler. Auch wenn sich der Unterricht und die Vorlesungen aufgrund der Pandemie verschiebt oder ausfällt, wird die Förderung weitergezahlt.

Worauf du lieber verzichten würdest: die Rückzahlung

Tipp

Wer die BAföG-Rückzahlung schon vor der Fälligkeit ganz oder teilweise tilgt, bekommt einen Teil der Schulden erlassen.

Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. So haben empfangsberechtigte Zeit in der Berufswelt Fuß zu fassen und ein festes Einkommen zu erwirtschaften.

Zudem muss ein BAföG-Darlehen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 € zurückgezahlt werden. Förderungen darüber hinaus, müssen nicht zurückgezahlt werden. Das Darlehen kann in monatlichen Raten mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren zurückgezahlt werden.

Wie eingangs erwähnt, muss nicht die gesamte Summe der Förderung zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss, diese müssen die erhaltene Förderung nicht zurückzahlen. Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als Darlehen. Das Darlehen muss natürlich zurückgezahlt werden.

Arbeiten als BAföG-Empfänger

Für viele stellt sich die Frage, ob man als BAföG-EmpfängerIn noch einen Nebenjob haben darf. Ja, dürft ihr! Ihr solltet Euch nur nach den aktuellen Freibeträgen erkundigen. Aktuell dürfen Förderungsempfänger ein Bruttoeinkommen von 6.240 € in 12 Monaten anrechnungsfrei hinzuverdienen. Das heißt, die (anrechnungsfreie-) Einkommensgrenze liegt bei 520 € pro Monat.

Selbstverständlich könnt ihr auch darüber hinaus Geld verdienen, dann müsst ihr das aber dem zuständigen BAföG-Amt melden, da ihr dann vermutlich weniger finanziellen Anspruch habt.