Apothekenbesuch - Unterschiede bei GKV und PKV

Veröffentlicht am 21.08.2013

Apothekenbesuch - Unterschiede bei GKV und PKV

Über den Abschluss eines entsprechenden Tarifs bei einer privaten Krankenversicherung lassen sich diese Kosten an den Versicherer weitergeben, wobei diese Option nicht nur Vollversicherten gegeben ist. Als Kassenpatient besteht für dich mittlerweile die Möglichkeit, durch einen Zusatztarif die Kosten für Arzneimittel zu senken, falls der monatliche Beitrag unter den üblichen Kosten für Medikamente liegt.

Welche Kosten gesetzlich Versicherte für Arzneimittel zahlen

Während frei verkäufliche Medikamente ohnehin komplett selbst zu zahlen sind, leisten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Zuschuss. Dieser liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament und hängt in seiner Höhe vom Gesamtwert des Präparates ab. Selbst wenn dieses verhältnismäßig günstig ist und unter 50 Euro ansetzt, hat der Kassenpatient fünf Euro Eigenanteil zu tragen. Sollte die Grenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens durch Ausgaben für Medikamente erreicht worden sein, kann für das entsprechende Jahr an Antrag auf weitere Befreiung gestellt werden. Hierfür lohnt es sich, sämtliche Rechnungen aufzubewahren.

Arzneimittelkosten durch die PKV erstatten lassen

Mit Abschluss eines Volltarifs bei der privaten Krankenversicherung kannst du Zuzahlungen für diverse Medikamente vermeiden. Abhängig von der gewählten Tarifvariante kann sich der Versicherte sogar komplett von diesen Zusatzkosten befreien lassen. Auch wenn sich dies im monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag widerspiegelt, dürfte der entsprechende Anteil unter den gewohnten Kosten für Arzneimittel ansetzen. Sollte der Wechsel in die PKV nicht möglich sein, kannst du als gesetzlich Versicherter diese Kostenbefreiung über einen Zusatztarif privater Krankenversicherer vereinbaren. Zudem werden bei Privatpatienten ebenfalls nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet.