Unterschiede zwischen GKV und PKV am Beispiel Sehhilfen

Veröffentlicht am 26.09.2013

Unterschiede zwischen GKV und PKV am Beispiel Sehhilfen

Die gesetzlichen Krankenkassen gehen hierbei anders vor als private Krankenversicherer und machen es mit Blick auf die gebotenen Leistungen für jeden überlegenswert, in den Schutz der PKV zu wechseln.

Die gesetzliche Krankenkasse und ihre Kostenübernahme für Sehhilfen

Über das letzte Jahrzehnt wurden die finanziellen Zuschüsse für Sehhilfen aller Art erheblich reduziert, gesetzlich Versicherte müssen einen Großteil der Kosten selber bezahlen. So findet eine Kostenübernahme ausschließlich dann statt, wenn es sich um eine medizinisch notwendige und therapeutische Brille handelt. Bestimmte medizinische Voraussetzungen müssen also nachgewiesen werden, damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Sehhilfen für Kinder und Jugendliche werden in ihren Kosten übernommen, als Student darfst du jedoch nicht mehr mit dieser Unterstützung rechnen.

Die PKV als Alternative bei der Finanzierung von Sehhilfen

Die private Krankenversicherung verfolgt einen anderen Ansatz und übernimmt je nach Tarifart die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen komplett. In einen Volltarif der PKV lassen sich verschiedene Leistungen nach individuellen Bedürfnissen einschließen, wozu auch der Bereich Sehhilfen zählt. Je nach Art des Tarifs übernimmt der private Versicherer dabei nicht nur das sprichwörtliche Kassengestell, sondern lässt dem Versicherten eine freie Auswahl bei der Wahl seines Brillenmodells.

Solltest du als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung keine Möglichkeit zum Wechsel in den privaten Versicherungsschutz sehen und möchtest die Kosten für Brillen oder andere Sehhilfen dennoch erstattet bekommen, bieten sich Zusatztarife an. Diese werden von privaten Krankenversicherungen für gesetzlich Versicherte angeboten und umfassen nicht nur den Bereich Sehhilfen. Für wenige Euro im Monat lassen sich durch diese Zusatztarife deutlich höhere Kosten im späteren Leben vermeiden.