Gesundheitscheck beim PKV-Antrag

Veröffentlicht am 29.08.2014

Gesundheitscheck beim PKV-Antrag

Private Versicherer dürfen prüfen

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt der Gesundheitszustand des Versicherten keine besondere Rolle. Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung (PKV) aus: Hier haben die Anbieter das Recht, sich nach Vorerkrankungen und Risiken zu erkundigen und die Mitgliedschaft von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Die Angaben des Antragstellers bilden die Grundlage des Versicherungsvertrages und werden zur Bemessung der Beiträge herangezogen. Da Falschangaben schwerwiegende Konsequenzen haben können, ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen von entscheidender Bedeutung.

Ehrlichkeit ist Trumpf

Das absichtliche Verschweigen relevanter Vorerkrankungen oder Risiken kann nicht nur zur Verweigerung einer Zahlung durch die PKV führen, sondern auch eine Kündigung nach sich ziehen. Dies gilt sogar dann, wenn der Abschluss des Versicherungsvertrages bereits mehrere Jahre zurückliegt. Aus diesem Grund solltest du immer ehrlich bleiben und die Möglichkeit einer Ablehnung durch den Versicherer in Kauf nehmen. Ein reguläres Kündigungsrecht besteht für die PKV indes nicht. Machen sich gesundheitliche Probleme erst nach der Aufnahme in die Versicherung bemerkbar, droht dir folglich kein Rauswurf.

Auskünfte über erfolgte Behandlungen

Der Gesundheitscheck konfrontiert dich mit allerhand Fragen zu den in der Vergangenheit erfolgten Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich. Dabei werden unterschiedliche Zeiträume berücksichtigt. Gib im Rahmen der Prüfung jede Untersuchung an, die durchgeführt wurde ‑ unabhängig davon, wie wichtig sie dir erscheint. Zwar spielen Bagatellerkrankungen in der Regel keine Rolle, die Einstufung der Relevanz aber wird letztendlich durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die eigene Krankheitsgeschichte schon vor der Beantragung einer privaten Krankenversicherung zu recherchieren und in diesem Zuge auch die Namen und Adressen der behandelnden Ärzte zu notieren.