Bafög-Neuerungen: Mehr Geld ab 2016

Veröffentlicht am 30.08.2016

Bafög-Neuerungen: Mehr Geld ab 2016
  • Was ändert sich ab dem Wintersemester 2016? Alle Bafög-Neuerungen im Überblick:

  • Bedarfssätze: Die Bafög-Fördersätze steigen um ganze sieben Prozent. Damit erhöht sich für dich nicht nur der Grundbedarf (von 373 auf 399 Euro), sondern auch die Förderung für Unterkunft sowie für Pflege- und Krankenversicherung
  • Wohngeldzuschuss: Wenn du noch zu Hause wohnst, bekommst du nun 52 Euro „Unterkunftsgeld“, wer alleine lebt erhält 250 Euro. Der Höchstsatz für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt insgesamt von 670 auf 735 Euro.
  • Einkommensfreibetrag: In Zukunft darfst du in deinem Nebenjob bis zu 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass deine Bafög-Förderung beeinträchtigt wird. Bisher lag die Grenze bei 400 Euro.
  • Vermögensfreibetrag: Der Freibetrag für dein eigenes Vermögen steigt auf 7.500 Euro. Das bedeutet: Wer so viel angespart hat, hat trotzdem Anspruch auf eine Bafög-Förderung.
  • Elternfreibetrag: Auch das Einkommen deiner Eltern darf nun höher ausfallen. Mit einem Anstieg der Einkommensgrenze um sieben Prozent haben etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler die Chance auf Bafög. Je nach Familienstand und -konstellation fällt der Fördersatz aber unterschiedlich hoch aus.
  • Kinderzuschuss: Studenten mit Nachwuchs erhalten für jedes Kind einen Zuschlag von 130 Euro. So lassen sich Familie und Ausbildung besser vereinbaren.

Lücke zwischen Bachelor und Master schließen

Das Bachelorstudium endet nicht mit der letzten Prüfungsleistung, sondern erst mit der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. In dieser Wartezeit hast du künftig ebenfalls Anspruch auf deine Bafög-Förderung - bis das Masterstudium losgeht und der gewöhnliche Studentenbedarf weiter gedeckt wird.

Tipp

Für allgemeine Informationen rund ums Bafög schau doch mal in unseren Beitrag mit Tipps zum Bafög-Antrag.

Antragstellung online

Von nun an müssen alle Bundesländer die Bafög-Antragstellung auch online ermöglichen. Damit wird viel Zeit und Papier gespart. Leider hat bisher nur Hessen diese Änderung vorgenommen (Stand August 2016). Das Deutsche Studentenwerk fordert deshalb umgehend von allen übrigen Bundesländern, den Studierenden das „e-Bafög“ zu gewährleisten. Dabei kannst du mit deinen Zugangsdaten jederzeit auf deinen online gestellten Antrag zurückgreifen.