Clever sparen - Studienausgaben von der Steuer absetzen

Veröffentlicht am 15.12.2016

Clever sparen - Studienausgaben von der Steuer absetzen

Was zählt zu den Studienausgaben?

Bevor es in die steuerlichen Details geht, stellt sich die Frage, welche Kosten vor dem Finanzamt den Studienausgaben zuzuordnen sind. Denn dabei handelt es sich nicht nur um die Semestergebühren.

Dazu gehören auch:

  • Bücher und andere Lernmaterialien (auch dein Laptop oder ein Drucker!)
  • Prüfungsgebühren
  • Miete für einen zweiten Haushalt am Studienort
  • Fahrtkosten für den Weg zur Uni oder zu Lerngruppen
  • Zinsen für ein Darlehen wie Bafög oder die KfW-Förderung
  • im Prinzip fast alle Kosten, die für dein Studium anfallen.

Und hier gilt: Versuchen kann man es immer.

Wenn es um steuerliche Erleichterungen bei Studenten geht, macht der Gesetzgeber einen großen Unterschied zwischen Studierenden, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, und denjenigen, die ihren zweiten Bildungsweg bestreiten.

Erstausbildung - was bedeutet das genau?

Ob du dich in deiner Erstausbildung befindest, oder vielleicht sogar schon eine abgeschlossen hast, lässt sich anhand folgendender Anhaltspunkte feststellen:

Eine Erstausbildung muss laut Einkommenssteuergesetz:

  • mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten stattfinden.
  • Kenntnisse zu einer qualifizierten, beruflichen Tätigkeit vermitteln.
  • ein Abschlussziel, meistens in Form einer Prüfung haben.
  • Das sind keine Erstausbildungen

  • Grundausbildung bei der Bundeswehr
  • Praktika
  • kurze Berufsausbildungen, wie z.B. Rettungssanitäter
  • Abbruch und Wiederaufnahme eines Studiums oder Wechsel des Studiengangs

Trifft all das zu und du befindest dich in deiner Erstausbildung, gestaltet es sich als etwas schwieriger, deine Kosten von der Steuer abzusetzen. Denn in diesem Fall gelten deine Studienaufwendungen als sogenannte Sonderausgaben.

Diese sind nur bis 6.000 Euro absetzbar und das auch nur, wenn dein Einkommen den gesetzlichen Mindestfreibetrag von derzeit 8.652 Euro (721 Euro monatlich) übersteigt. Das heißt, bis zu dieser Grenze zahlst du sowieso keine Steuern. Der Knackpunkt der Sonderausgaben liegt darin, dass diese Aufwendungen nur in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, in dem sie auch angefallen sind. Somit können sie nicht z.B. mit Hilfe eines Verlustvortrags (keine Panik; dazu kommen wir gleich) in folgende Jahre verschoben werden.

Einen kleinen Trick gibt es hier, denn: Deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten steht ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich zu, den sie in ihrer Steuererklärung angeben können. Dabei muss sich das volljährige Kind, um das es geht, in einer Berufsausbildung befinden, auswärtig wohnen und Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.

  • Keyfacts Sonderausgaben

  • nur 6.000€
  • Einkommen muss höher als 8.652 Euro pro Jahr sein
  • sind nur in dem Jahr steuerlich geltend, in dem sie entstanden sind

„Sonderfall“: Erstausbildung im Dienstverhältnis

Besteht deine Erstausbildung aus einem Dualem Studium, einer Lehre, oder sonst einer Art bei der deine Ausbildung an ein Dienstverhältnis gekoppelt ist, handelt es sich bei deinen Ausbildungsaufwendungen nicht um Sonderausgaben, sondern um Werbungskosten. Denn da du während des sogenannten Ausbildungsdienstverhältnisses lernst und gleichzeitig arbeitest, hat sich die Steuerrechtsprechung in diesem Fall für die Werbungskosten entschieden. Für dich gelten dann dieselben Voraussetzungen wie bei einer Zweitausbildung.

Die Zweitausbildung

Unter der Zweitausbildung versteht man jede berufliche Weiterbildung, die der Erwerbstätigkeit dienen soll. Dabei ist es unwichtig, ob ein inhaltlicher Zusammenhang zu dem Beruf oder der Erstausbildung besteht.

Bezogen auf Studenten können das sein:

  • ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ein zweites Studium, das inhaltlich in einigen Punkten vom Erststudium abweichen muss
  • Masterstudium
  • Promotionsstudium

Befindest du dich in deiner Zweitausbildung (oder wie oben beschrieben in einem Ausbildungsdienstverhältnis), hast du es deutlich einfacher. Denn bei dir gelten die Studienaufwendungen nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten!

Worin liegt der Unterschied?

Die Werbungskosten haben viele Vorteile gegenüber den Sonderkosten. Zum einen ist der Betrag, den du absetzen kannst, nicht mehr auf 6000 Euro jährlich begrenzt. Und zum anderen sind die Studienaufwendungen nicht mehr nur für das Jahr ihres Entstehens steuerlich geltend.

Definition Werbungskosten

Werbungskosten sind „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“.

-Gabler Lexikon

Dieser Punkt ist besonders für Studenten sehr wichtig. Denn du zahlst nur Steuern, wenn du den jährlichen Freibetrag in Höhe von 8.652 Euro überschreitest. Da das bei einem Großteil der Studenten nicht der Fall ist, lässt sich in den Studienjahren selten etwas vom Finanzamt zurückholen. Aber dadurch, dass bei einer Zweitausbildung Werbungskosten anfallen, kannst du deine Aufwendungen für das Studium in spätere Kalenderjahre „verschieben“, in denen du ein höheres Einkommen hast. Und in diesen Jahren lässt sich mit Hilfe der Werbungskosten dein Einkommen mit den geleisteten Studienaufwendungen verrechnen und du zahlst weniger Steuern.

Wie geht das?

Der Schritt dahin ist ganz einfach: Du musst lediglich für das Jahr in dem die Kosten angefallen sind, eine Steuererklärung mit den Studienkosten und einen Verlustvortrag beantragen. Dieser führt dazu, dass du deine Kosten später im Beruf mit deinem Einkommen verrechnen kannst.

Nicht verzweifeln!

Klar, eine Steuererklärung hört sich nach viel Arbeit an. Und das ist sie zum Teil auch. Natürlich kannst du dir da Hilfe bei einem Steuerberater holen, aber der kostet wiederum Geld. Eine Alternative dazu sind deine Familie und Freunde. Die meisten von ihnen müssen sich regelmäßig mit diesem Thema auseinandersetzen und stehen dir sicher gerne mit Rat und Tat zur Seite.

So oder so. Du solltest dich frühzeitig mit dem Thema Steuern beschäftigen. Zum einen sparst du Geld und zum anderen lernst du etwas für dein Leben. Denn spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben wirst du an einer Steuererklärung nicht mehr vorbei kommen.

Also warum nicht lieber jetzt schon anfangen - dann fällt es dir später leichter.