Steuererklärung für Studenten und Studentinnen

Veröffentlicht am 29.06.2020

Steuererklärung für Studenten und Studentinnen

Was ist eine Steuererklärung?

Bei der Steuererklärung handelt es sich um eine Erklärung gegenüber einer Finanzbehörde durch eine natürliche oder juristische Person. In dieser Erklärung werden Zahlen wie Vermögen, Einkommen, Gehälter und Tatsachen dargelegt, welche zur Ermittlung der Festsetzung der Steuerhöhe durch die zuständige Behörde benötigt wird.

Ist man als Student oder Studentin verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

So pauschal lässt sich das nicht beantworten. Studierende, die über gar kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Grenze, ob man als Student oder Studentin eine Steuererklärung einreichen muss, wird über den Grundfreibetrag geregelt. Im Jahr 2019 lag dieser bei 9.168 € für Singles und 18.336 € für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Das heißt, wenn dein Einkommen in dem gesamten Jahr unter diesem Freibetrag lag, zahlst du keine Steuern und bist nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, bist du auch als Studierender dazu verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen:

  • wenn du als Selbstständiger oder freiberuflich auf Rechnung mehr verdienst als der Grundfreibetrag
  • wenn du aus Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften mehr verdienst als der Grundfreibetrag
  • wenn du in dem betreffenden Steuerjahr mehrere Arbeitgeber hattest

Es kann sich allerdings lohnen freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Häufig erhält man Studienkosten oder Lohnsteuer zurück, womit man gar nicht gerechnet hätte.

Studienkosten steuerlich geltend machen

Sämtliche Ausgaben, die euch bezüglich eures Studiums entstanden sind, könnt ihr im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Gebühren für Studienfahrten
  • Kosten für Fachliteratur
  • Fahrtkosten zwischen Wohnort und Studienort
  • Druck- und Bindekosten für Haus- und Abschlussarbeiten
  • Kosten für Hardware (Laptop, Drucker etc.)

Zudem gibt es bestimmte Studienkosten-Pauschalen, mit welcher man seine Steuerlast mindern kann. Hier ist es allerdings wichtig, dass man dem Finanzamt die entsprechenden Kosten durch Rechnungen belegen kann.

Fahrtkostenpauschale: Für Fahrten zum Studienort, Bibliothek und Nebenjob erhält man 30 Cent pro Kilometer pro einfacher Fahrt.

Arbeitsmittelpauschale: Hierzu zählen Ordner, Schreibmaterial, Taschenrechner etc. Pro Jahr kann man einen Betrag von maximal 110 € vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bewerbungskostenpauschale: Kosten für Bewerbungen für das Studium oder auch für den Nebenjob kann man sich über diese Pauschale erstatten lassen. Pro (ausgedruckter) Bewerbungsmappe 8,50 € und pro Online-Bewerbung 2,50 €.

Kontoführungspauschale: Jedes Jahr können hierfür pauschal 16 € angesetzt werden.

Umzugspauschale: Wenn ihr aufgrund eures Studiums umziehen müsst, könnt ihr diese Pauschale geltend machen. Ihr erhaltet 811 € erstattet (Pauschale für das Jahr 2019).

Verpflegungspauschale: Machst du eine Exkursion oder Studienfahrt im Rahmen deines Studiums, so steht dir dafür eine Pauschale zu. Die folgenden Sätze beziehen sich auf das Jahr 2019:

  • 12,00 € für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
  • 24,00 € für eine Abwesenheit von mehr als 24 Stunden
  • 12,00 € für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Abwesenheit

Die Verpflegungspauschalen sind auf eine maximale Zeitspanne von 3 Monaten angesetzt.

Erstellung und Abgabe der Steuererklärung

Für die Erstellung einer Steuererklärung müssen bestimmte Formulare vom Finanzamt ausgefüllt werden. Hier werden neben allgemeinen, persönlichen Daten auch die Daten zum Vermögen und Gehalt abgefragt. Hat man beispielsweise noch passives Einkommen durch Vermietung o.ä. müssen weitere Anlageformulare ausgefüllt und eingereicht werden. Eine Übersicht zu den Formularen, welche ihr für eure persönliche Steuererklärung benötigt, findet ihr hier.

Online kann man sich sämtliche Formulare, welche zur Abgabe notwendig sind, herunterladen. Zu jedem Formular gibt es ein zusätzliches Merkblatt als Ausfüllhilfe. Hat man dieses ausgefüllt, entweder online oder manuell, sendet man die Formulare entweder elektronisch über Elster oder postalisch an die zuständige Finanzbehörde.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Anbieter, die einem für geringe Kosten bei der eigenen Steuererklärung helfen. Bei diesen kann man die gesamte Erklärung online ausfüllen, notwendige Belege hochladen und online an das zuständige Finanzamt übermitteln. In vielen Fällen ist eine zusätzliche schriftliche Einreichung nicht erforderlich. Das System berechnet euch während des Ausfüllens ob und in welcher Höhe ihr eine Rückerstattung erhaltet.

Hilfe holen

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit sich bei der eigenen Steuererklärung helfen zu lassen.
Ein Steuerberatungsbüro übernimmt die Erstellung und Übermittlung eurer Steuererklärung. Hierfür müsst ihr der Steuerkanzlei alle notwendigen Unterlagen von euch zur Verfügung stellen. Auch kann das Steuerberatungsbüro nach Erhalt des Steuerbescheids diesen auf Richtigkeit kontrollieren. Natürlich ist dieser Service nicht ganz günstig. Die Kosten werden nach Aufwand stundenweise abgerechnet.

Die kostengünstigere Variante ist ein Lohnsteuerhilfeverein.
Beraten werden dürfen Angestellte, Beamte und Rentner. Um die Hilfe eines Vereins in Anspruch zu nehmen, muss man in diesem Mitglied werden. Die Jahresgebühren sind einkommensabhängig und beginnen bei 50 €. Die Kosten variieren je nach Verein.
Hier ist jedoch zu beachten, dass es Lohnsteuerhilfevereinen nicht gestattet ist, Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit zu beraten.

Abgabefrist der Steuererklärung

Wenn ihr eure Steuererklärung selbst erstellt, endet die gesetzliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 am 31. Juli 2020.

Lasst ihr euch von einer Steuerkanzlei oder Lohnsteuerhilfeverein beraten, bekommt ihr Aufschub. Mit professioneller Hilfe verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 28. Februar 2021.

Wichtig

Bis zu diesen Stichtagen muss der zuständigen Finanzbehörde die Steuererklärung in Papierform oder digital vorliegen. Bei Versäumnis oder zu später Abgabe können Gebühren anfallen.