Lockdown light - was das für Studentinnen und Studenten bedeutet

Veröffentlicht am 12.11.2020

Lockdown light -  was das für Studentinnen und Studenten bedeutet

Studieren trotz Lockdown light?

Die aktuellen Verordnungen der Regierung betreffen nicht nur die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche, sondern auch den Lehrbetrieb der Universitäten und Hochschulen. Die meisten Lehranstalten sind wieder dazu übergegangen sämtliche Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen für Studentinnen und Studenten in digitaler Form abzuhalten. Präsenzunterricht soll derzeit nur für Studierende im ersten Fachsemester des jeweiligen Studiengangs angeboten werden.
Darüber hinaus dürfen Studentinnen und Studenten bestimmter Fachrichtungen, welche spezielle Labor- oder Arbeitsräume benötigen, in der Universität oder Hochschule vor Ort sein. Natürlich nur unter Beachtung der Hygienekonzepte der Lehranstalt sowie der jeweiligen Bundesländer.

Sämtliche Prüfungen werden, sofern möglich, auch weiterhin ausschließlich digital durchgeführt.

Ob die öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Bibliothek, Buchhandel, Kiosk) des Campus geöffnet sind, ist von Uni zu Uni unterschiedlich.

Einige Mensen und Cafeterien sind unter Auflagen geöffnet, bieten allerdings häufig nur ein kleineres Angebot an, da weniger Studierende zu erwarten sind.
Zudem sind die Kantinen ausschließlich für Studierende und Bedienstete der jeweiligen Lehranstalt geöffnet. Für Gäste und Externe ist der Besuch während des Lockdowns nicht erlaubt.
In einigen Bundesländern werden Mensen nicht als Kantinen behandelt und müssen daher, wie die restliche Gastronomie voraussichtlich bis Ende November geschlossen bleiben.

Wiedereinsetzung der Überbrückungshilfe für Studenten und Studentinnen im November 2020

Bereits von Juni bis September 2020 wurde für Studierende, welche durch die Pandemie in Not geraten sind, eine finanzielle Unterstützung in Form der Überbrückungshilfe eingerichtet.
Aufgrund des erneuten Lockdowns haben abermals Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Deutschen Studentenwerk stattgefunden. Dabei wurde beschlossen, dass die Überbrückungshilfe für Studenten und Studentinnen in pandemiebedingter Notlage für den Monat November 2020 ausgeweitet werden soll.
Studierende, welche aufgrund des Lockdowns ihrem Nebenjob nicht nachgehen können, da beispielsweise ihre Arbeitsstätte schließen musste (z.B. Restaurants, Kultureinrichtungen) können einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen.
Auch, wenn diese bereits für den ersten Zeitraum finanzielle Hilfe erhalten haben. Für den Oktober 2020 war die Überbrückungshilfe ausgesetzt worden, da sich die Erwerbsmöglichkeiten durch Öffnung zahlreicher Einrichtungen wieder verbessert hatten.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung beläuft sich wieder zwischen 100 € und 500 €.
Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch nicht darüber entschieden, was passiert, falls der Lockdown verlängert wird.

Wer kann die Überbrückungshilfe beantragen?

Grundsätzlich ist jeder Student und jede Studentin antragsberechtigt. Diese müssen lediglich zum Zeitpunkt der Antragsstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule innerhalb Deutschlands immatrikuliert sein. Beurlaubte Studierende (z.B. im Urlaubssemester) sind nicht antragsberechtigt.
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Wie können Studierende die Überbrückungshilfe beantragen?

Wie schon die erste Beantragung für Juni bis September wird auch die Überbrückungshilfe für November ausschließlich im Onlineverfahren über die bundesweit geltende IT-Plattform beantragt werden. Dein zuständiges Studierendenwerk entscheidet dann über die Zu- oder Absage deines Antrags.

Wichtig:

Anträge die auf anderen Wegen eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und laufen ins Leere.