Studieren mit Kind? Beratungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Veröffentlicht am 06.11.2020

Studieren mit Kind? Beratungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung

Unterstützung an der Uni - welche Anlaufstellen gibt es?

Studieren mit Kind ist nichts Ungewöhnliches mehr und das haben auch viele Universitäten und Hochschulen erkannt. Mittlerweile gibt es an den meisten Lehranstalten eigens eingerichtete Anlaufstellen für Studentinnen oder Studenten mit Kind. Hier erhältst du allgemeine Informationen zum Studienablauf für Eltern sowie konkrete Beratung zu offenen Fragen. Diese Beratungsstellen können nicht nur vor dem Studienbeginn kontaktiert werden, sondern auch, wenn man während des Studiums schwanger wird. Lehranstalten beraten dann in den Bereichen Sozialleistungen, Wohngeld, Mutterschaftsgeld sowie zum Thema Betreuungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit sich an die Beratungsstellen der Studierendenwerke einzelner Universitäten und Hochschulen zu wenden. Diese verfügen teilweise über weitere Serviceangebote, mit welchen Studentinnen oder Studenten mit Kind unterstützt und gefördert werden sollen. Dazu zählen neben finanzieller Beihilfe auch materielle Unterstützung wie beispielsweise eine Babyerstausstattung.

Du solltest dich also schon vor Studienbeginn an deiner Lehranstalt über mögliche Hilfsangebote informieren.

Urlaubssemester

Befindest du dich bereits mitten im Studium und wirst schwanger? Dann denkst du bestimmt darüber nach, ein oder zwei Urlaubssemester einzuschieben. Doch was ist das eigentlich und wie kann man das beantragen? Grundsätzlich kann jeder Studenten und Studentinnen ein Urlaubssemester beantragen - mit triftiger Begründung. Eine Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Kindeserziehung sind akzeptable Gründe für die Beantragung eines Urlaubssemesters.
Während des Urlaubssemesters bist du weiterhin immatrikuliert, dein Studierendenstatus bleibt dir also erhalten. Allerdings ist es an den meisten Lehranstalten nicht erlaubt während eines Urlaubssemesters Studienleistungen zu erbringen. Die Beantragung erfolgt direkt über deine Lehranstalt.

Finanzielle Unterstützung

Eine weitere Person zu ernähren kann eine Herausforderung sein. Welche Möglichkeiten der finanziellen Beihilfe es für Studentinnen oder Studenten mit Kind gibt, zeigen wir dir jetzt:

    Mutterschaftsgeld

Wenn du zu Beginn oder während der Schwangerschaft gearbeitet hast (inklusive Minijob) hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ausgezahlt wird die Unterstützung für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt. Gesetzlich versicherte Studenten und Studentinnen erhalten (höchstens) 13 € pro Tag (wird anhand des Nettolohns berechnet). Privat versicherte oder familienversicherte Mütter erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 € (Insgesamt).
Der Antrag muss 7 Wochen vor Geburtstermin bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn kein Nebenjob ausgeführt wurde, besteht auch kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

    BAföG

Das wohl bekannteste Fördermittel für Studenten und Studentinnen. Detaillierte Informationen zum BAföG und der Antragsstellung erhältst du hier.

    Kindergeld und Elterngeld

Dir steht Elterngeld von mindestens 300 € zu. Das erhältst du auch, wenn du keinen Nebenjob hattest. Hast du gearbeitet, dann kann die Höhe des Elterngeldes, je nach vorherigem Nettogehalt, variieren. Der Mindestsatz kann maximal 14 Monate in Anspruch genommen werden. Auch das Kindergeld erhältst du ohne Abstriche.

    Studienbeitragsbefreiung

Viele Lehranstalten erlassen Studentinnen oder Studenten mit Kind teilweise oder in voller Höhe die Semester- und/oder Studiengebühren. Das variiert von Uni zu Uni.

    ALG II

Sollten die eigenen finanziellen Mittel oder die oben aufgeführten Beihilfen für die Lebenshaltungskosten nicht reichen, können Studenten und Studentinnen für ihr Kind ALG II beantragen.

    Unterhaltszahlung für Alleinerziehende

Personen, die sich um die alleinige Erziehung des Kindes kümmern, haben einen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Entweder durch den Partner oder falls dieser dafür nicht aufkommen kann, springt das Jugendamt ein und übernimmt die Zahlung.

Zudem gibt es noch eine Vielzahl an Stiftungen und Vereinen, welche nachweislich mittellose Personen finanziell unterstützen. Dabei handelt es sich meistens um Wohlfahrtsverbände und kirchliche Institutionen.

Kinderbetreuung

Neben der finanziellen Frage wohl der wichtigste Aspekt für Studentinnen oder Studenten mit Kind: die Kinderbetreuung während du in der Uni bist. Wenn du nicht auf familiäre Unterstützung zurückgreifen kannst, musst du eine Fremdbetreuung finden. Das Problem haben auch die Universitäten und Hochschulen erkannt. Mittlerweile verfügen viele Lehranstalten über eigene Kitas oder kooperieren mit Einrichtungen in der nahen Umgebung des Campus.
Insbesondere große Universitäten verfügen über eigene Kinderbetreuungsangebote. Teilweise gibt es auch privat organisierte Betreuungsgruppen unter den Studenten und Studentinnen. In der Regel wird in der Lehranstalt ein Spielraum für die Kinder zur Verfügung gestellt und die Betreuung durch die Eltern selbst in Schichten durchgeführt.

Doch wie überall sind auch bei diesen Angeboten die Plätze knapp und die Warteliste teilweise sehr lang.
Daher müssen wohl viele Studierende auf eine externe Betreuung zurückgreifen. Wer keinen Kitaplatz bekommen hat, bemüht sich einen Platz bei einer Tagesmutter zu bekommen. Da die Kosten hierfür sehr hoch sind, können Studenten und Studentinnen, je nach Einkommen, einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen.

Müssen Studierende mit Kind dieselben Leistungen erbringen?

Ja, studierende Eltern müssen den identischen Studienablauf durchlaufen. Auch als Elternteil bewirbst du dich auf demselben Arbeitsmarkt wie alle anderen Studienabsolventen und Studienabsolventinnen. Das bedeutet, die Voraussetzungen müssen für alle gleich sein und werden auch von deinem zukünftigen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erwartet. Du hast dich für das Studium entschieden um (vermutlich) genau das zu erlernen.
Vielleicht wird deine Studienzeit etwas länger dauern, aber danach bist du genauso qualifiziert wie all deine Mitstudierenden.