Was passiert mit bei Aufnahme eines Angestelltenverhältnis nach dem Studium?

Wenn bei Studienende eine Berufstätigkeit aufgenommen wird, ist zunächst die Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse als Arbeitnehmer verpflichtend vorgeschrieben. Wenn jedoch der Wechsel in eine Private Krankenversicherung gewünscht ist, so ist dies erst möglich, wenn das Bruttogehalt bei Berufseinstieg über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Berufstätige während des Studiums Mitglied in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung gewesen ist.