Kann ich mir den Arzt in der studentischen PKV frei auswählen?

Einige Studententarife haben die freie Arztwahl mitversichert, d.h. man kann direkt die Fachärzte aufsuchen.

Es gibt hingegen auch Studententarife, welche in solchen Fällen nur anteilig die Kostenerstattung übernehmen. Hintergrund ist, dass diese Tarife das sogenannte Primär- oder Hausarztprinzip beinhalten. Es ist vergleichbar zur Regelung als Kassenpatient, in dem man zuerst zum Hausarzt geht und dann an den jeweiligen Facharzt überwiesen wird.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Augenärzte, Zahnärzte sowie auch Gynäkologen. Der Facharzt kann jedoch frei gewählt werden.