Wer zahlt die Beiträge, falls ich nach dem Studium arbeitslos werde?

Seit Januar 2011 zahlen die Arbeitsagenturen den vollen Beitrag (max. ca. 300 € / Monat) für arbeitslose Hartz IV- Empfänger. Anders sieht es aus, wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sondern Arbeitslosengeld I bezieht. In diesem Fall wird man von der Arbeitsagentur in der Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Die Arbeitsagentur kümmert sich um die Versicherung und zahlt die Beiträge.