Wieviel darf ein privat versicherter Student verdienen?

Das monatliche Einkommen eines Studenten ist bei der Privaten Krankenversicherung nicht relevant. Die Arbeitszeit, die nicht für das Studium aufgewendet wird, darf laut Arbeitsvertrag nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Jedes Arbeitsverhältnis, welches diese Zeiten überschreitet, würde die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse als Arbeitnehmer aktivieren und der Studententarif im Rahmen der Privaten Krankenversicherung würde enden.
Lediglich innerhalb der Semesterferien, zu Wochenenden oder Nachtzeiten dürfen auch Arbeiten ausgeführt werden, die länger als 20 Stunden pro Woche erfordern.