Wann kann ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen?

Wenn du nach Vollendung des 30. Lebensjahrs aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausscheidest, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung bei deiner Krankenkasse.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • In den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden bestand für mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden für mindestens 12 Monate ein ununterbrochener Versicherungsschutz.
  • Der Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung muss der Krankenkasse binnen drei Monaten nach Auslaufen der Pflichtmitgliedschaft schriftlich angezeigt werden. Die Pflichtmitgliedschaft endet sieben Monate nach Beginn des Semesters, für das zuletzt eine Einschreibung oder Rückmeldung erfolgt ist.