Welche Regelung gilt für Arbeitssuchende nach dem Studium?

Sollte nach dem Studium der Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld) bestehen, weil möglicherweise während des Studiums eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausgeübt wurde, wird von der Arbeitsagentur automatisch eine Gesetzlichen Krankenkasse angemeldet.

Bei Bezug von ALG II (sog. Hartz IV), was in der Übergangszeit bis zum Berufseinstieg oftmals an Uni-Absolventen gezahlt wird, bleibt man hingegen weiterhin in der Privaten Krankenversicherung. Allerdings bezuschusst das Jobcenter den Mitgliedsbeitrag der Privaten Krankenversicherung von ca. 508,59 EUR pro Monat. Man kann also i.d.R. sagen, dass der volle Krankenversicherungsbeitrag bezuschusst wird.