Kann ich nach dem Studium in der Privaten Krankenversicherung bleiben?

Bei Beginn der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (meistens Berufseinstieg als Angestellter) besteht die Möglichkeit nur dann in der PKV zu bleiben, falls das Bruttogehalt oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Bei einer Existenzgründung würde man hingegen als Selbständiger definitiv in der PKV versichert bleiben.

Es empfiehlt sich daher rechtzeitig vor Exmatrikulation diese Thematik zu klären, um somit auch den passenden PKV-Tarif für das Berufsleben inklusive Krankentagegeld ausfindig zu machen.

Direkt nach dem Studium wissen die wenigsten Studenten, wie sich der neue Job entwickeln wird. Sollte man in die GKV zurückkehren (müssen), so sollte man sich die Option einer Privaten Krankenversicherung zu günstigen Tarifen offen halten. Hier lohnt sich insbesondere eine Private Zusatzversicherung mit Optionsrecht zur Vollversicherung. Durch das Optionsrecht entfällt bei späterer Vollversicherung die Pflicht zur erneuten Gesundheitsprüfung.