Welche Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig?

Eine Beschäftigung während der Semesterferien bleibt immer sozialversicherungsfrei, sofern sie sechs Monate im Jahr nicht überschreitet. Ebenso besteht bei Praktika gemäß Studien- oder Prüfungsordnung unabhängig von ihrer Dauer Versicherungsfreiheit. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes spielen in beiden Fällen keine Rolle.

Eine Beschäftigung während der Vorlesungszeit ist dann sozialversicherungsfrei, wenn sie...

  • - auf höchstens zwei Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr festgesetzt ist (kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse). Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes spielen dabei keine Rolle.
  • - regelmäßig ausgeübt wird und die Wochenarbeitszeit dabei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt.
  • - regelmäßig ausgeübt wird und das monatliche Einkommen 445,- €, bzw. 450,- € bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, nicht übersteigt.

Alle anderen Arbeitsverhältnisse sind in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.