Welche Tarifmodelle der privaten Krankenversicherung für Studenten gibt es?

Lässt du dich als Studierender von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien oder scheidest aus ihr aus, so kannst du dich privat krankenversichern lassen.

Hierbei besteht für Studierende die Wahl zwischen den speziellen unternehmenseigenen Tarifen der privaten Krankenversicherungsgesellschaften und dem verbandseinheitlichen Tarif PSKV. Die wichtigsten Unterschiede beider Tarife kannst du der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

LeistungenStudententarifTarif PSKV
Alternative Heilmethoden
  • Von keine Leistung bis Erstattung, wenn Leistung von Schulmedizin anerkannt und in Praxis bewährt
  • Erstattung, wenn Leistung von Schulmedizin anerkannt und in Praxis bewährt
GOÄ und GOZ
  • Von begrenzt auf 3,5-fachen Satz bis nicht auf 3,5-fachen Satz begrenzt
  • Begrenzung der Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ)
  • Begrenzung der Erstattung bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0-fache der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ)
Heilpraktikerleistungen
  • Je nach Vertragsinhalt von keine Leistung bis 100 %
  • 100 %
Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl)
  • Erstattung von 75 bis 100 %
  • Erstattung zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 51,13 €
  • Bei höherem Rechnungsbetrag Erstattung zu 50 %
Krankenfahrstuhl
  • Erstattung zu 75 bis 100 %
  • Begrenzung auf bestimmten Betrag möglich
  • Keine Erstattung
Krankenhaus
  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl (Chefarzt)
  • Unterbringung wahlweise im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
  • Keine freie Krankenhauswahl
  • Behandlung durch den Stationsarzt
  • Mehrbettzimmer
Primärarztprinzip
  • In der Regel: Erstattung zu 100 % bei Behandlung durch Hausarzt, sonst zu 75 bis 80 %
  • Kein Primärarztprinzip
Psychotherapie
  • Erstattung zwischen 0 und 80 %
  • Erstattung von 10 Sitzungen
Sehhilfen
  • Übernahme von 100,- bis 300,- € alle 2 bis 3 Jahre
  • Übernahme von 51,13 € für Brillengläser und Kontaktlinsen, darüber Erstattung zu 50 %
  • Für Brillenfassungen 25,56 € alle 2 Jahre
Selbstbeteiligung an den jährlichen Krankheitskosten
  • Von 0,- bis 300,- € vereinbar (nähere Informationen unterhalb der Tabelle)
  • Keine
Versicherbarkeit
  • Regelmäßig bis zum 39. Geburtstag; teilweise jedoch nur bis zum 34. Geburtstag
  • Bis zum 34. Lebensjahr
Vorsorgeuntersuchungen
  • Je nach Vertragsinhalt von lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltenen Leistungen bis zu sämtlichen ambulanten Vorsorgeuntersuchungen
  • Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Krankenversicherung
Zahnärztliche Leistungen
  • Zahnbehandlung: 100 %
  • Zahnersatz: 50 bis 80 %
  • Inlays: 50 bis 80 %
  • Zahnbehandlung: 100 %
  • Zahnersatz: 50 %
  • Inlays: 100 %


Bei den unternehmensindividuellen Tarifen können Sie regelmäßig eine Selbstbeteiligung an den jährlichen Krankheitskosten vereinbaren. So besteht die Möglichkeit Ihren monatlichen Beitrag von Beginn an erheblich zu reduzieren, wenn Sie kleinere Rechnungen selbst bezahlen. Außerdem können Sie mit einer Beitragsrückerstattung rechnen, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Der private Versicherungsschutz gilt für ganz Europa zeitlich unbegrenzt, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ohne besondere Vereinbarung drei Monate lang. Bei längeren Aufenthalten, wie insbesondere Auslandssemestern, empfiehlt sich hier eine Absprache mit der Versicherungsgesellschaft.

Nach Studiumsende besteht für die meisten Absolventen zunächst wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie regelmäßig ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung, welche es Ihnen ermöglicht, bei einem späteren Erreichen dieser Grenze ohne Risikoprüfung zur früheren privaten Versicherungsgesellschaft zurückzukehren.