Unter welchen Umständen besteht für mich Versicherungsfreiheit in der GKV?

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung besteht nicht, wenn du über ebenfalls gesetzlich versicherte Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner familienversichert bist. Diese Regelung gilt bis zu deinem 25. Geburtstag, sofern diese Grenze nicht aufgrund eines vor Studienbeginn abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes um die entsprechende Dauer nach hinten verschoben wird. Selbiges gilt, wenn du dein Studium für einen solchen Dienst unterbrechen musst.

Unabhängig von deinem Alter besteht keine Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung, wenn dein eigenes monatliches Einkommen 485,- € (plus 83 EUR Werbungskostenabzug), bzw. 520,- € bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Mini-Jobs), übersteigt. (Stand: 2023)

Ebenso wenig ist ein beitragsfreier Versicherungsschutz möglich, wenn nur der Elternteil mit dem geringeren Einkommen der gesetzlichen Krankenversicherung angehört, der andere aber über ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verfügt.

Versicherungsfrei sind zudem Studierende, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungspflichtig sind, z.B. weil sie hauptberuflich als Arbeitnehmer oder Selbständiger erwerbstätig sind.

Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung.