Wartezeiten bei der PKV - was muss ich vor dem Wechsel beachten?

Versicherte, die neu in die PKV eintreten oder ihre private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen mit einer Wartezeit von drei bis acht Monaten rechnen ‑ zumindest dann, wenn der Übergang nicht nahtlos vonstattengeht. In diesen Fällen besteht für die gesamte Dauer bis zum Beginn der Versicherungslaufzeit kein vollständiger Versicherungsschutz: Nur bei einem Unfall können die Leistungen der PKV in Anspruch genommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Allgemeine und besondere Wartezeiten

Grundsätzlich gilt: Wer lückenlos in die neue Krankenversicherung übergeht und eine Vorversicherung von mindestens drei beziehungsweise acht Monaten vorweisen kann, muss keine Wartezeiten in Kauf nehmen. Wird der Wechsel nicht nahtlos vorgenommen, gelten allgemeine und besondere Wartezeiten. Üblich ist die drei Monate andauernde allgemeine Wartezeit, die für alle ambulanten Leistungen und Behandlungen im Krankenhaus gilt. Daneben gibt es bei den privaten Krankenversicherungen auch die bis zu acht Monate währende besondere Wartezeit. Sie bezieht sich lediglich auf bestimmte Leistungsbereiche wie kieferorthopädische Behandlungen, Entbindungen und die Kostenübernahme für eine Psychotherapie. Für die private Pflegeversicherung gilt wiederum eine Wartezeit von drei Jahren.

Ausnahmen von den Wartezeiten der PKV

Bei Unfällen und Eheschließungen entfällt die allgemeine Wartezeit selbst dann, wenn der Übergang zur privaten Krankenversicherung nicht nahtlos stattgefunden hat. Dabei sind jedoch spezielle Fristen zu berücksichtigen. Sowohl die allgemeine als auch die besondere Wartezeit kann entfallen, wenn du den Wechsel zur Vollversicherung der PKV von der GKV oder der Heilfürsorge aus vornimmst. Die Wartezeiten werden ebenfalls erlassen, wenn Eltern ihren neugeborenen Nachwuchs noch innerhalb der Frist von zwei Monaten nach der Entbindung bei der privaten Krankenversicherung anmelden. In diesem Fall entfällt zugleich auch die reguläre Gesundheitsprüfung für das Kind.

Wartezeiten vermeiden

Um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen, solltest du deine bestehende Krankenversicherung grundsätzlich erst dann kündigen, wenn du die Annahmebestätigung deiner neuen Versicherung schon bekommen hast. Lassen sich Wartezeiten nicht auf regulärem Weg vermeiden, hilft ein ärztliches Attest: Stellt dieses einen einwandfreien Gesundheitszustand fest, wird die Wartezeit erlassen.