Krankenversicherung über dem 14. Fachsemester
Nicht alle Studierenden absolvieren ihr Studium in der Regelstudienzeit. Wenn sich dem Bachelor- zum Beispiel noch ein Master-Abschluss anschließt, können 14 Semester auch mal überschritten werden. In diesem Fall gelten besondere Regelungen.
Mitglieder der studentischen Krankenversicherung profitieren von besonders günstigen Beiträgen. Dieser Vorteil aber lässt sich nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters nutzen. Ist diese Grenze erreicht, endet die studentische Krankenversicherung automatisch. Es entsteht ein Wahlrecht: Du kannst frei entscheiden, ob du gesetzlich versichert bleiben oder zur privaten Krankenversicherung wechselst. Die private Krankenversicherung hingegen kennt solche Grenzen nicht.
Wie kann ich sparen?
Nach dem 14. Fachsemester steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen kassenunterschiedlichen Mindestsatz inklusive Pflegeversicherung von ca. 190 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) pro Monat. Die private studentische Krankenversicherung ist unabhängig von der Anzahl der Fachsemester und zudem bis zum Alter von 39 gültig, während die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten bereits mit dem 30. Geburtstag endet.
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ohne weiteres Zutun endet die studentische Krankenversicherung nach dem 14. Fachsemester. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur solche Semester, die du in einem Studiengang absolviert hast. Urlaubssemester fließen in die Berechnung grundsätzlich nicht mit ein – unabhängig davon, ob du eines oder gleich mehrere genommen hast. Vor diesem Hintergrund wird es möglich, sich in jedem einzelnen Studiengang Zeit zu nehmen und dennoch über die studentische Krankenversicherung abgesichert zu sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du unter 30 Jahre alt bist: Auch das Erreichen dieser Altersgrenze führt zur automatischen Beendigung der studentischen Krankenversicherung. Das Ende der günstigen Versicherung eröffnet dir eine Wahlmöglichkeit: Du kannst dich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden oder mit sofortiger Wirkung einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung veranlassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du sechs Monate lang vergünstigte Konditionen in Anspruch nehmen: Die Beitragshöhe der freiwilligen Versicherung für Studenten wird zunächst auf der Basis der Mindestbemessungszulage von 898,33 Euro festgelegt. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Nach Ablauf der sechs Monate wird zur Berechnung des Beitrags der normale Satz herangezogen. Damit steigen die Kosten deutlich an. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung trägt dazu bei, die Beiträge niedrig zu halten, Darüber hinaus profitierst du von besseren Leistungen.
Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kennt die private Krankenversicherung keine Semestergrenzen: Auch nach der Vollendung des 14. Fachsemestern bleibst du im selben Tarif versichert. Hier nämlich wird bei der Berechnung der Beitragshöhe auf das Eintrittsalter abgestellt, so dass die Anzahl der absolvierten Semester keine Rolle spielt. Eine jährliche Anpassung der Beiträge musst du nicht befürchten. Wohl aber gibt es private Tarife, die mit einer Staffelung arbeiten und im Abstand von jeweils fünf Jahren eine Anpassung an die neue Altersgruppe vornehmen. Auch der Anteil zur Pflegeversicherung kann sich geringfügig erhöhen.